Neue Hygienemaßnahmen gültig ab 04.04.2022
Weiteres Vorgehen ab dem 14.03.2022
Elternschreiben vom 02.03.2022
Neue Hygienemaßnahmen gültig ab 31.01.2022
Ausnahme von Test- und Absonderungspflicht
Neue Hygienemaßnahmen gültig ab 14.01.2022
Dokumente Impf- / Genesenenstatus + Selbsttests ab 31.01.2022
Wichtige Information: Sollte Ihr Kind genesen oder geimpft sein, dann füllen Sie bitte diesen Bogen aus und geben diesen an die Klassenleitung.
1. Ist ihr Kind genesen/geimpft, dann füllen Sie bitte dieses Dokument aus. Auf dem Bogen können Sie auch angeben, ob Ihr Kind trotzdem an den wöchentlichen oder an den 5-Tagestestungen freiwillig teilnehmen kann.
2. Es besteht noch kein positiver Fall in der Klasse. Sie testen Ihr Kind zu Hause und bestätigen dies durch eine Qualifizierte Selbstauskunft (montags und mittwochs/donnerstags je nach Woche)
Ihr Kind ist noch NICHT geimpft/NICHT genesen und Sie möchten es zu Hause selbst testen und dies mit einer rechtlich bindenden Qualifizierten Selbstauskunft bestätigen. Geben Sie dann folgendes Dokument jeden Montag und Donnerstag bei der Klassenleitung ab.
Neue Hygienemaßnahmen ab Montag, 06.12.2021
Leitfaden für musikalisches Arbeiten an Schulen in RLP
Wichtigste Änderungen:
- durchgehende Maskenpflicht auch im Unterricht (bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Ersatzmasken mit)
- Maskenpausen werden durchgeführt
- Im Freien keine Maskenpflicht
- Musikpraktische Arbeit wurde angepasst
- Sport mit Maske und niederschwelligem Angebot
- Klassen werden möglichst getrennt (Ausnahme: gemischte Religionsgruppen, Lernzeit, Arbeitsgemeinschaften -> Blocksitzordnung)
Ganztagsschule:
- beim Essen werden die Klassen getrennt und die Kinder auf Abstand gesetzt
- Lernzeit + AG mit gemischter Gruppe, aber Blocksitzordnung
- Eltern können, so lange die Maskenpflicht gilt, ihr Kind von der Ganztagsschule befreien
3G-Regel auf dem Schulgelände:
Ab dem 22.11.2021 werden wöchentlich zwei anlasslose Selbsttestungen, montags und mittwochs oder donnerstags, in den Klassen durchgeführt.
Für das gesamte Schulgelände gibt ab dem 22.11.2021 die 3G-Regel. Das Personal, sowie auch Besucher, Eltern oder externe Personen müssen eines der folgenden Zertifikate vor Betreten nachweisen:
- Zertifikat über eine vollständige Impfung
- Nachweis über einen Genesenenstatus
- aktuell gültiges (24 h) Testzertifikat
Neue Hygienemaßnahmen ab Mittwoch, 24.11.2021
Leitfaden für musikalisches Arbeiten an Schulen in RLP
Neue Hygienemaßnahmen ab Montag, 13.09.2021
Änderungen in Grundschulen ab dem 13.09.21 kurz und knapp:
In welcher Warnstufe sich unser Kreis / unsere Schule sich befindet, steht noch nicht fest und wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mitgeteilt. Bei den jetzigen Zahlen gehen wir von Warnstufe 1 aus.
Warnstufe 1
Maskenpflicht | Abstandsregel | |
öffentliche Bereich im Gebäude (Flure usw.) | ja | 1,5 m |
Klassenraum am Sitzplatz | nein | nein (fester Sitzpartner) |
im Freien (Pausen usw.) | nein | nein |
Sportunterricht in der Halle | nein | Kontakt zulässig |
Ganzstagsschule | nein | Klassen in Blocksitzweise |
Warnstufe 2
Maskenpflicht | Abstandsregel | |
öffentliche Bereich im Gebäude (Flure usw.) | ja | 1,5 m |
Klassenraum am Sitzplatz | nein (fester Sitzpartner) |
nein (fester Sitzpartner) |
im Freien (Pausen usw.) | nein |
nein (Klassen getrennt) |
Sportunterricht in der Halle | nein (Kontakt zulässig) | Kontakt zulässig |
Ganzstagsschule | nein | Klassen in Blocksitzweise |
Warnstufe 3
Maskenpflicht | Abstandsregel | |
öffentliche Bereich im Gebäude (Flure usw.) | ja | 1,5 m |
Klassenraum am Sitzplatz | ja | nein (fester Sitzpartner) |
im Freien (Pausen usw.) | nein | möglichst 1,5 m |
Sportunterricht in der Halle | ja (nur leichte Angebote) | kein Kontakt |
Ganzstagsschule | ja | Klassen in Blocksitzweise |
Hygieneplan Nr. 10 - gültig ab 30.08.2021
10. Hygieneplan für Schulen in RLP
Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen
Informationen zum Schulbetrieb in der Corona-Pandemie ab dem 21.06.2021
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
am 21.06.2021 tritt der Hygieneplan-Corona in der 9. überarbeiteten Fassung in Kraft. Wesentliche Änderungen bzw. Konkretisierungen betreffen folgende Bereiche:
- Maskenpflicht
- Infektionsschutz im Fachunterricht
- Mensabetrieb
Danach dürfen die Schülerinnen und Schüler ab Montag, 21.06.21 bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 die Masken abnehmen, sobald sie ihren Sitzplatz erreicht haben. Auch auf dem Schulhof muss keine Maske mehr getragen werden. Nur auf den Wegen durch das Schulgebäude oder beim Verlassen des Sitzplatzes im Klassenraum besteht noch Maskenpflicht. Der Sportunterricht kann regulär stattfinden.
Im Ganztag mischen sich die Kinder unterschiedlicher Klassen der jeweiligen Klassenstufe, weshalb hier in Innenräumen Masken weiterhin getragen werden müssen. Es sei denn die Kinder der einzelnen Klassen werden räumlich und mit dem nötigen Abstand klassenweise getrennt. Auch für den Sport- und Musikunterricht gibt es Erleichterungen, die sie im Hygieneplan im Anhang nachlesen können.
Bezüglich Pausenverkauf und Mensabetrieb gilt das Abstandsgebot von 1,50 m. Weiterhin ist das Hygienegebot zu beachten und Abstand einzuhalten, wo immer möglich.In unserem Schulzentrum hat die Maskenpflicht bei Warteschlangen, insbesondere beim Warten auf den Bus und im Bus weiterhin Bestand.
Herzliche Grüße
Kathrin Matthias, Rektorin
Hygieneplan Nr. 9 - gültig ab 21.06.2021
9. Hygieneplan für Schulen in RLP
aktualisierte Version Selbsttests an Schulen
Hygieneplan Nr. 8 - gültig ab 14.06.2021
8. Hygieneplan für Schulen in RLP
Verpflichtende Selbsttests für Schülerinnen und Schüler - ab 22.04.2021
Informationen zum Schulbetrieb in der Corona-Pandemie und Regelung nach den Pfingstferien am 07.06.2021
(aktualisiert am 04.06.2021)
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach den Pfingstferien am 07.06.2021 werden die Klasse 2-4 noch bis zum 11.06.2021 im Wechselunterricht beschult. Ab dem 14.06.2021 bis zum Schuljahresende am 16.07.2021 ist Präsenzunterricht vorgesehen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis unter 100 liegt. Am 21.06.2021 startet wieder regulär die Ganztagsschule mit Mensabetrieb, d. h. für nicht von der GTS beurlaubte Schülerinnen und Schüler besteht Teilnahmepflicht.
Aktuelles Elternschreiben der Ministerin Dr. Hubig: Download
Am 26.04.2021 trat die Erweiterung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes und die Umsetzung für die Schule in Kraft. Diese sind nun ergänzt worden. Geimpfte Personen und genesene Personen werden mit negativ getesteten Personen gleichgestellt. Das bedeutet:
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Ihr Kind nun die Möglichkeit, auch ohne verpflichtende Teilnahme an der Testung am Präsenzunterricht teilzunehmen. Diese sind hier erläutert:
- Geändertes Konzept Selbsttest an Schulen (14.06.2021): Download
- Elternschreiben für Schüler/innen unter 12 Jahren: Download
Die Erweiterung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes schreibt die Umsetzung für die Schule folgendermaßen vor:
Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler
Da Tests nun verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind, müssen keine schriftliche Einverständniserklärung mehr abgegeben werden. Es reicht aus, wenn Schüler*innen am Testtag zum Unterricht erscheinen. Alle testen sich zweimal in der Woche selbst. Auch vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen müssen den Testnachweis erbringen. Die Selbsttestungen in der Schule sind kostenlos.
Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder Arztpraxen sind zulässig. Die Nachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Eine Weitergabe der kostenlosen Testkits aus den Großpackungen der Schulen an Eltern und Schüler*innen ist unzulässig.
Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf ab Montag, 26.04.2021 nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Eine Befreiung oder ein Widerspruch gegen die Tests ist nicht zulässig. Die Präsenzpflicht gilt weiterhin.
In der Präsenzphase finden weiter Leistungsnachweise in mündlicher und schriftlicher Form statt. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weil sie nicht am Test teilnehmen und keinen anderen Nachweis haben, müssen in Absprache mit den Lehrkräften alternative Leistungsnachweise erbringen. Diese Schülerinnen und Schüler bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.).
Übergang in den Fernunterricht ab einer Inzidenz von 165
Bis zu den Pfingstferien findet weiter Wechselunterricht statt. Wenn die 7- Tage-Inzidenz im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen 165 überschreitet, erfolgt der Übergang in Fernunterricht.
Notbetreuung
Eine Notbetreuung für die Schüler*innen wird grundsätzlich angeboten.
Wiedereröffnung der Schulen unter einer Inzidenz von 165
Bleibt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165 kann wieder der Wechselunterricht aufgenommen werden, vorzugsweise zum Wochenbeginn.
Nähere Informationen hierzu gibt es auf der Seite der Landesregierung unter: https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/ sowie nachstehend:
- Kindgerechtes Erklärvideo: https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/
- Datenschutzinformation zur Selbsttestung an Schulen: Download
- Schreiben der Ministerin vom 22.04.2021: Download
- Infoblatt für Sorgeberechtigte nach positivem Test: Download
- Konzept Selbsttests an Schulen: Download
Weiterhin gelten Hygiene- und Quarantänevorschriften:
- Grundsätzliche Maskenpflicht,
- Abstandsgebot mindestens 1,50 m in Räumen und im Außengelände, kein Körperkontakt, Händedesinfektion, Wegeführung, Lüften,
- 14-tägige Quarantänezeit für positiv Getestete und Kontaktpersonen der Kategorie I,
- nach einem positiven Test darf frühestens 14 Tage nach dem positiven Test und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit die Schule wieder besucht werden.
Weitere Informationen:
Herzliche Grüße und bleiben Sie / bleibt gesund.
Kathrin Matthias, Rektorin
Informationen zum Schulbetrieb und zu Corona-Selbsttests
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach den Osterferien am 12.04.2021 wird der Wechselunterricht nach Plan fortgeführt.
Ab diesem Tag sind regelmäßige freiwillige Selbsttests in der Schule geplant, die mit einer Unterweisung starten. Die Durchführung bedarf der Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern. Die Schulen erhalten kostenfreie Testkits. Die Durchführung soll zweimal pro Präsenzwoche erfolgen und in den regulären Unterrichtsverlauf integriert werden.
Nähere Informationen hierzu gibt es auf der Seite der Landesregierung unter: https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/ sowie nachstehend:
- Kindgerechtes Erklärvideo: https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/
- Infoblatt für Sorgeberechtigte nach positivem Test: Download
- Konzept Selbsttests an Schulen: Download
Weiterhin gelten Hygiene- und Quarantänevorschriften:
- Grundsätzliche Maskenpflicht,
- Abstandsgebot mindestens 1,50 m in Räumen und im Außengelände, kein Körperkontakt, Händedesinfektion, Wegeführung, Lüften,
- 14-tägige Quarantänezeit für positiv Getestete und Kontaktpersonen der Kategorie I,
- nach einem positiven Test darf frühestens 14 Tage nach dem positiven Test und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit die Schule wieder besucht werden.
Kathrin Matthias, Rektorin
Elternanschreiben von Frau Ministerin Dr. Hubig / Informationen Selbsttests
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
die Elternanschreiben von Frau Ministerin Dr. Hubig zum Schulbetrieb nach den Osterferien und den Selbsttests, die Datenschutzerklärung sowie die Einverständniserklärung zur Durchführung der Schnelltests können Sie hier herunterladen.
1. Schreiben von Frau Ministerin Dr. Hubig
2. Schreiben von Frau Ministerin Dr. Hubig
Die Kinder werden sich dann einmal pro Woche selbst unter Anleitung in der Schule testen. Die Testung ist freiwillig. Kinder, deren Eltern der Testung nicht zustimmen, dürfen trotzdem am Unterricht teilnehmen.
Den Schulen liegen bisher nur völlig unzureichende Informationen vor, so dass wir noch nicht in die konkrete Planung einsteigen können. Sobald wir weitergehende Informationen haben, werden wir uns bei Ihnen melden.
Bitte beachten Sie in den Osterferien die Schoolfox-App und besuchen Sie in regelmäßigen Abständen unsere Homepage.
Ich wünsche Ihnen schöne Ostertage im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Matthias, Schulleiterin
Einsetzen der Präsenzpflicht ab dem 01.03.2021
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
die ADD hat nach Rücksprache mit demLandrat des Landkreises Cochem-Zell entschieden, dass die Entwicklung der Inzidenz es zulässt, dass ab Montag, 01.03.2021 die Präsenzpflicht wieder in Kraft tritt.
Das bedeutet für unsere Schule, dass ab kommenden Montag (01.03.2021) alle Schüler*innen wieder im Wechselunterricht unterrichtet werden.
Für Gruppe 1 findet der Wechselunterricht in der nächsten Woche montags (01.03.2021), donnerstags (04.03.2021) und freitags (05.03.2021),
für Gruppe 2 dienstags (02.03.2021) und mittwochs (03.03.2021) statt.
Alle Hygienemaßnahmen behalten ihre Gültigkeit. Die Busse fahren wie gewohnt.
Sollte Ihr Kind die Betreuende Grundschule besuchen, bitten wir um Anmeldung im Sekretariat mit den entsprechenden Tagen.
Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Matthias, Schulleiterin
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Eilmeldung!
Präsenzpflicht vom 22.02.2021-26.02.2021 im Kreis Cochem-Zell aufgehoben
Am Freitagnachmittag wurde den Grundschulen von der ADD mitgeteilt, dass die Präsenzpflicht in der kommenden Woche aufgehoben wird, da der Inzidenzwert im Kreis Cochem-Zell zu hoch ist.
Liebe Eltern, es liegt in Ihrer Entscheidung, ob Sie Ihre Kinder in die Schule schicken oder ob diese weiterhin im Fernunterricht lernen.
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Wechselunterricht ab dem 22.02.2021 (Mitteilung vom 17.02.2021)
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
der Wechselunterricht für unsere Schüler*innen startet für die rheinland-pfälzischen Grundschulen am 22.02.2021. Da unsere Räume es leider nicht hergeben, die gesamte Klasse unter Einhaltung des Abstandsgebots im Präsenzunterricht zu beschulen, werden die Klassen geteilt. Die Klassenlehrer*innen teilen Ihnen heute noch mit, wann Ihr Kind Präsenzunterricht hat.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist für alle Schüler*innen verpflichtend!
Wir haben uns, in Abstimmung mit dem Elternbeirat, für einen 2-Tages-Wechsel entschieden.
Konkret bedeutet dieses Wechselsystem, dass jede Klasse in 2 Gruppen aufgeteilt wird. Die genaue Aufteilung der einzelnen Gruppen erhalten Sie über SchoolFox.
Die Kinder der ersten Klassen haben an den Tagen, an denen sie kommen, von 8:15-12:15 Uhr Unterricht. Die Kinder der zweiten Klassen haben montags bis donnerstags von 8:15-12:15 Uhr und freitags 8:15 -13:15 Uhr. Der Unterricht findet für die Schüler*innen der 3. und 4. Klasse Montag bis Freitag von 8:15 -13:15 Uhr statt.
Die Schulbusse fahren wie gewohnt.
Für die Kinder berufstätiger Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die dieses Wechselsystem nicht realisieren können, bleibt die Notbetreuung geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Notgruppe nicht durch Lehrkräfte geführt wird.
Selbstverständlich behalten die Hygienemaßnahmen, wie regelmäßiges Händewaschen bzw. Desinfizieren, keinen Körperkontakt, Abstand halten usw. auch weiterhin Gültigkeit und werden noch ausgeweitet. So müssen die Kinder während des gesamten Schultages eine Maske tragen. Dabei wird das Tragen einer medizinischen Maske empfohlen. Außerdem sollten die Kinder ein bis zwei Masken zum Wechseln dabei haben.
In den Klassenräumen wird bei der Sitzordnung genauestens auf den Mindestabstand von 1,50m geachtet. Auch das regelmäßige Lüften und Desinfizieren gehört zu unserem Hygieneplan dazu. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind während der kalten Jahreszeit weiterhin eine warme Jacke dabei hat, die es während des Stoßlüftens tragen kann. Maskenpausen werden ebenso Bestandteil des Unterrichts sein.
Wegen der Unberechenbarkeit der Virusmutationen wird die Ganztagsschule zunächst noch ausgesetzt, da es sehr schwierig ist im Nachmittagsbereich eine Durchmischung der Gruppen zu verhindern. Eine Notbetreuung wird für die Ganztagsschüler bis 15:50 Uhr angeboten.
Das Schulgebäude wird um 8:00 Uhr geöffnet. Sollten einige Kinder auf dem Schulhof vor Öffnung der Schule auf dem Schulhof warten müssen, ist hier auf die Markierung (weiße Punkte) zu achten.
Der Eintritt ins Schulgebäude erfolgt nur nach Aufforderung der aufsichtsführenden Lehrkräfte. Sind alle Kinder im Schulgebäude wird die Tür verschlossen.
Bei Krankheitszeichen muss Ihr Kind auf jeden Fall zuhause bleiben. Sollte es während des Schulmorgens erkranken, werden wir Sie informieren und Ihr Kind muss umgehend abgeholt werden.
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Hygieneplan Nr. 7 - ab 12.02.2021
7. überarbeite Fassung des Hygieneplans für Schulen in Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten!
aufgrund der aktuellen Lage zu dem ab Mittwoch beschlossenen Lockdown, bitte ich Sie, Ihrem Kind am Montag, 14.12.2020 eine geeignete Tasche zur Mitnahme der Schulbücher mitzugeben.
- Elternbrief Ausleihe mobiler Endgeräte
- Elternbrief 14.12.2020
- Elternbrief weiter Vorgaben 14.12.2020
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Matthias, Schulleiterin
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Neuer Hygieneplan für Schulen in Rheinland-Pfalz
Hygieneplan für Schulen in Rheinland-Pfalz (6. überarbeitet Fassung, gültig ab 03.12.2020)
Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,
Das Land hat die 6. Fassung des Hygieneplans für Schulen in Rheinland-Pfalz herausgegeben. In diesem wird zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen folgende Regelungen ausgeführt, um deren Einhaltung wir freundlich bitten (siehe auch beiliegendes Merkblatt):
Tritt ein Infekt mit allgemeiner Erkältungssymptomatik auf, darf die Schule nicht besucht werden. Dies schließt unter der Berücksichtigung der derzeitigen Infektionslage auch eine geringgradige Erkältungssymptomatik ein.
Die Wiederzulassung zum Schulbesuch ist erst wieder möglich, sofern die Schülerinnen und Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind.
Die Eltern entscheiden je nach Befinden ihres Kindes, ob sie telefonisch Kontakt zum Arzt/zur Ärztin aufnehmen. Die Ärztin/ der Arzt wird dann entscheiden, ob eine Testung auf SARS-CoV-2 angezeigt ist.
Wird ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt, bleiben die betroffenen Personen mindestens bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause.
Ist das Testergebnis negativ, kann die Schule wieder besucht werden, wenn die Personen mindestens 24 Stunden fieberfrei sind und einen guten Allgemeinzustand und Symptomfreiheit (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) aufweisen.
Ist das Testergebnis positiv, sind die Vorgaben und Regelungen des Gesundheitsamtes zu beachten. Die Schule darf frühestens 10 Tage nach Symptombeginn plus 48 Stunden Symptomfreiheit betreten werden (definiert als nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik gemäß ärztlicher Beurteilung).
Bei einer bestätigten COVID-19-Erkrankung in einer Schule/einer Klasse/einem Kurs entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen wie z.B. Einstufung der Kontaktpersonen unter Berücksichtigung einer individuellen Risikobewertung der konkreten Situation in der Schule.
Merkblatt Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule RLP (gültig ab 03.12.2020, ersetzt Merkblatt vom 13.08.2020)
Übergehen Sie bitte keine Symptome, denn jede positive Covid 19-Meldung kann eine Klasse, einen Jahrgang oder sogar die gesamte Schule außer gefecht setzen. Bisher können wir stolz darauf sein, dass noch keine positive Meldung an unserer Schule eingegangen ist. Dies bedeutet, dass unsere Hygienemaßnahmen greifen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass dies so lange wie möglich anhält. Wir überprüfen täglich das Hygienekonzept und verbessern dieses an einzelnen Stellen. Auch unser Personal ist nun durch Fortbildungen geschult.
Sollte doch die Situation eintreten, dass positive Fälle an unserer Schule gemeldet werden, wird das Gesundheitsamt die Federführung übernehmen. Die gesamte Organisation des weiteren Ablaufs wird dann von den MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes übernommen. Wir als Schule werden nach deren Anweisungen auf Homeschooling der betroffenen Klassen, Jahränge oder der ganzen Schule umstellen.
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Neuorganisation des Schulalltags
Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,
wir haben seit den Beschlüssen vom 28.10. und den daraus resultierenden Weisungen des Ministeriums alle Abläufe unseres Schultags überdacht und neu organisiert. Bereits seit dem 02.11. ist der gesamte Vormittag an unserer Schule nur noch klassenweise organisiert. Alle Fächer werden ausschließlich im Klassenverband unterrichtet.
Der Sportunterricht wird bei trockener Witterung im Freien stattfinden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind zuhause bereits geeignete Kleidung an den Sporttagen anzieht, da die Kinder sich nicht umziehen können.Der Schwimmunterricht in der 3.Klassen findet nicht statt.
Seit Beginn des Schuljahres findet auch der Ganztag nur mit den Kindern der jeweiligen Klassenstufe statt. Es wird darauf geachten, dass zwischen den Klassen genügend Abstand gehalten wird.
Im Bereich der Betreuenden Grundschule und der Ganztagsschule tragen die Kinder immer dann, wenn sie sich in klassenübergreifenden Gruppen befinden, Maske und halten den Abstand untereinander ein. Ab Montag wird die Betreuende Grundschule auch in einem größeren Raum stattfinden. Sowohl in der Ganztagsschule als auch in der Betreuenden Grundschule sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen (s.Elternbriefe).
Wir hoffen, dass wir auf diese Weise mögliche auftretende Infektionen auf kleine Gruppen beschränken können und der Schulbetrieb lange für viele aufrecht erhalten bleiben kann.
Dennoch sind wir auf Ihre tatkräftige Mithilfe angewiesen. Seien Sie Ihren Kindern ein Vorbild und tragen Sie auch vor der Schule bei der Abholung Ihrer Kinder Masken und halten Sie den Abstand ein. Herzlichen Dank dafür.
Wir beobachten auch, dass Sie sehr umsichtig und verantwortungsvoll mit Krankheitssymptomen Ihrer Kinder umgehen. Bisher ist noch kein offensichtlich krankes Kind zur Schule geschickt worden. Auch hierfür herzlichen Dank!
Bleiben Sie alle gesund!
Vielen Dank für Ihre tatkräftige Unterstützung
Herzliche Grüße
Kathrin Matthias, Schulleiterin
Hinweise zur Umsetzung des Klassenunterrichts
Hinweise zur Umsetzung von Klassenunterr[...]
Hinweise für die Ganztagsschule
Ergänzende Hinweise GTS Corona_Nov 2020-[...]
Hinweise für die Betreuende Grundschule
Ergänzende Hinweise BGS Corona_Nov 2020.[...]
Hinweise für den Sportunterricht
Leitfaden Sportunterricht nach den Herbs[...]
Aktuelle Informationen zum Infektionsschutz nach den Herbstferien
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten,
in den vergangenen Wochen hat sich die Corona-Situation leider bundesweit negativ entwickelt. Auch die Schulbehörde beobachtet und bewertet die Entwicklung der Corona-Pandemie stetig und entscheidet in Absprache mit den Schulträgern und anderen Behörden die ggf. zu treffenden Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung und den Schutz unser aller Gesundheit.
Bitte besprechen Sie erneut die AHA-Regeln mit Ihrem Kind. Wichtig ist, dass wir uns alle konsequent an die AHA+L-Regeln (Abstandhalten - Hygienemaßnahmen - Alltagsmasken - Lüften) sowie an die Wegeführung in der Schule halten. Der Schulkiosk bleibt geöffnet. Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Kathrin Matthias, Schulleiterin
Handreichungen zum Lüften und der Raumhygiene
Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,
das Minsisterium hat in Zusammenarbeit mit Experten eine Handreichung zum Thema "Lüften und Raumhygiene" entwickelt. Dieses Konzept wird natürlich auch an der Grundschule Nauort umgesetzt.
Richtig Lüften UBA (21.10.2020)
Die Sommerferien neigen sich dem Ende entgegen und ich möchte Ihnen einige Informationen zum neuen Schuljahr mitteilen.
Im Moment gehen wir ab dem 17. August 2020 von einem regulären Start des Schulbetriebes für die Klassenstufen 2 bis 4 aus. Die Einschulungsfeier der ersten Klassen finden am 18.08.2020 in zwei Gruppen statt. Die Abstandsregeln von 1,50 m gelten dann nur noch auf dem Pausenhof, nicht in den Klassen- und Fachräumen. In den Fluren, Treppenhäusern und in den Pausen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Neuerungen sind grün markiert.
Wir bereiten uns auf 3 verschiedene Szenarien vor:
1. Szenario: Es wird ein geregelter Unterricht stattfinden, bei dem die Abstandsregeln innerhalb der Lerngruppen in den Klassenräumen außer Kraft gesetzt sind. Hierzu existiert ein Hygieneplan, an den wir uns alle halten.
2. Szenario: Durch steigende Infektionszahlen muss wieder ein Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet.
3. Szenario: Einzelne Klassen, Klassenstufen oder die gesamte Schule wird wegen eines akuten Infektionsfalles geschlossen. Hier wird wiederum ein komplettes Homeschooling durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet.
Sollte es wieder zum Homeschooling kommen, werden wir das bewährte System durchführen. Weiterhin hat das Ministerium uns zusätzliche und sinnvolle Regelungen vorgegeben, die wir natürlich umsetzen. Hierzu zählt beispielsweise die Pflicht, Arbeitsergebnisse der Kinder einzufordern und dazu Rückmeldungen zu geben. Auch Leistungsnachweise können nun durch Fernunterricht eingeholt werden.
Im Sport- und Musikunterricht wird es starke Einschränkungen geben. Hierzu existieren zusätzliche Leitfäden (siehe unten), die uns vom Ministerium bereitgestellt wurden. Diese sind verbindlich. Ein Beispiel hier für den Sportunterricht: Sport auf dem Außengelände ist dem Sport im Innenbereich vorzuziehen. Dies würde im Musikunterricht auch im Bereich Singen und Flöten zutreffen.
Alle weiteren informationen finden sie im Downloadcenter/ Schulleitung/Einschulung 2020/2021.
Der Ganztagsunterricht findet ab der zweiten Schulwoche (Montag, 24.08.2020) statt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch hat für den Mensabetrieb ein entsprechendes Hygienekonzept entwickelt, welches den Kindern zu Beginn des Mensabetriebes erläutert wird. Download
Die Betreuende Grundschule findet ab dem 17.08.2020 statt. Die Kinder müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Ein Abholschein wird nicht benötigt.
Überprüfen Sie die Buchpakete unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigungen. Sollten Bücher fehlen oder beschädigt sein, ist dies der Verbandsgemeindeverwaltung mitzuteilen und sollte entsprechend auf dem Ausleihschein vermerkt werden. Nachträgliche Beanstandungen sind nicht möglich.
Die Fahrpläne entnehmen Sie bitte den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden und den ausgehängten Fahrplänen an den Bushaltestellen. Die Fahrkarten werden am 1. Schultag (wenn möglich) durch die Klassenlehrer*innen verteilt.
Ich bitte um Beachtung und Kenntnisnahme der nachfolgenden Hinweise und wünsche Ihnen noch schöne restliche Ferientage.
- Merkblatt Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen Download
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Mitteilung vom 25.05.2020 - Empfehlungen für den Schulweg