Schulpflichtige Kinder / Kann-Kinder

Schulpflichtige Kinder
Angemeldet werden müssen:

- Alle Kinder, die bis zum 01.09. des darauffolgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden.
-
Alle Kinder, die für die Dauer eines Schuljahres zurückgestellt werden sollen.
- Kinder, die für das laufende Schuljahr zurückgestellt wurden, müssen erneut angemelödet werden.

 Anmeldung:
- Die Anmeldetermine werden in der ersten vollständigen Woche nach den Sommerferien bekannt gegeben.
- Die Anmeldungen finden in der dritten und vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien statt, die Eltern erhalten ein Einladungsschreiben,
- zusätzlich werden die Termine in der örtlichen Presse veröffentlicht.


Schulärztliche Untersuchung:
- Die schulärztlichen Untersuchungen sollten jeweils bis zum 31. Januar statfinden.
- Die Eltern erhalten, ein Einladungsschreiben zur Untersuchung vom zuständigen Gesundheitsamt.

 

Vorzeitige Einschulung
"Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden." (§58, 1 SchulG)

Anmeldung:
Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schulhalbjahres. Die Termine werden in der örtlichen Presse (Mitteilungsblatt) bekannt gegeben. Die Eltern erhalten kein Einladungsschreiben der Schule.

Schulärztliche Untersuchung:
- Die schulärztlichen Untersuchungen durch das Gesundheitsamt erfolgen bis 31.Mai
- Die Untersuchungstermine werden den Sorgeberechtigten durch das Gesundheitsamt Cochem mitgeteilt.
- Die Untersuchungen finden im Gesundheitsamt in Cochem statt.

Einschulungsverfahren:
Die Entscheidung über die Einschulung der nicht schulpflichtigen Kinder trifft die Schulleitung nach der Untersuchung durch die Schulärztin/dem Schularzt, einem Gespräch mit den Eltern und dem einzuschulenden Kind, sowie der Rücksprache mit den Erzieher*innen der Kindertagesstätten. Zu dem Gespräch mit der Schulleitung erhalten Sie eine gesonderte Einladung nach der Schuleinschreibung.

 
 
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